Wissenswertes zu Wahlen

Wahlen

 

Hier finden Sie stichwortartig einen Überblick über Rechtsgrundlagen und Begriffe der Europa-, Bundestags- und Kommunalwahl, zum Bürgerentscheid und zur Bürgermeisterwahl. Zur besseren Lesbarkeit werden Personen- und Funktionsbezeichnungen verallgemeinernd verwendet. Sie beziehen sich auf alle Geschlechter.

 

L von Landesliste bis Landeswahlordnung

Landesliste

Kandidatenliste einer Partei im Bundesland, welche mit der Zweitstimme gewählt wird.

 

Landtag

Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes von Sachsen-Anhalt. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus und beschließt über den Landeshaushalt. Des Weiteren wählt er den Ministerpräsidenten. Er überwacht die vollziehende Gewalt nach Maßgabe der Verfassung und verhandelt öffentliche Angelegenheiten.

 

Landtagswahl

Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird nach den Grundsätzen der kombinierten Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl gewählt.

Jedem Wähler stehen zwei Stimmen zu:

  • Mit der Erststimme wird in jedem der 41 Wahlkreise ein Kandidat direkt in den Landtag gewählt
  • Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt.
    Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt findet alle 5 Jahre statt. Hiermit wird der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt gewählt.

 

Landeswahlgesetz/Landeswahlordnung

Das Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) regelt die Grundsätze für die Landtagswahlen im Bundesland Sachsen-Anhalt. Die Landeswahlordnung regelt die Durchführung des Landeswahlgesetzes.

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