Gästebeitrag

Panorama ©Jens Ernst

 

Liebe Gäste der Stadt Tangermünde,

mit Wirkung zum 01.07.2024 erhebt die Stadt Tangermünde gemäß § 9 KAG LSA und in Verbindung mit der vom Stadtrat am 24.04.2024 beschlossenen Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Tangermünde, einen Gästebeitrag.

 

Das Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet.

 

Laut Satzung sind alle ortsfremden Personen, die sich im Erhebungsgebiet zu touristischen Zwecken aufhalten und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen, die dem Tourismus dienen oder zur Teilnahme an den zu Zwecken des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen geboten wird, beitragspflichtig.

 

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Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Tangermünde.pdf
4.3 MB

© Sandra Spröte E-Mail