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Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Die Stadt Tangermünde ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016 / 2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts unter www.tangermuende.de. 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt der Stadt Tangermünde ist nur weitgehend barrierefrei.

 

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV. 

 

Die Erklärung wurde auf der Grundlage der Prüfung im vereinfachten Überwachungsverfahren durch die Unfallkasse Sachsen-Anhalt - Landesfachstelle für Barrierefreiheit- vorgenommen.

 

Zuletzt geprüft am: 23.11.2020

 

Nicht barrierefreie Bereiche

  • Der Bereich Veranstaltungskalender und Bürgermelder enthält eine geografische Karte, die technologisch nicht vollständig ohne Maus bzw. Gestensteuerung in der Mobilansicht bedienbar ist.
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte sind teilweise nicht vorhanden. Diese werden nach und nach gemäß den Richtlinien zur Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Die Nutzung von Farben und Kontrasten zur Hervorhebung von ausgewählten Textbestandteilen ist nicht immer ausreichend umgesetzt, aufgrund des bestehenden Corporate Design für die Internetseite. Bei einer Überarbeitung wird dies berücksichtigt.