Wissenswertes zu Wahlen

Wahlen

 

Hier finden Sie stichwortartig einen Überblick über Rechtsgrundlagen und Begriffe der Europa-, Bundestags- und Kommunalwahl, zum Bürgerentscheid und zur Bürgermeisterwahl. Zur besseren Lesbarkeit werden Personen- und Funktionsbezeichnungen verallgemeinernd verwendet. Sie beziehen sich auf alle Geschlechter.

 

F von Fraktion bis Fraktionsgemeinschaft

Fraktion

Eine Fraktion ist der organisatorische Zusammenschluss von Mitgliedern einer/mehrerer Partei(en)/ Gruppierung(en) im Parlament bzw. Stadtrat.

 

Fraktionsgemeinschaft der CDU/CSU

Bei der CDU und CSU handelt es sich um zwei unterschiedliche Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen. Sie bilden im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft. § 10 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages lässt die Bildung von Fraktionsgemeinschaften für Parteien zu, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen.

CDU und CSU verfolgen gemeinsame politische Ziele. Bei Wahlen tritt die CSU ausschließlich in Bayern und die CDU in den übrigen Bundesländern an. Ihre Wahlergebnisse werden vom Bundeswahlleiter getrennt voneinander ausgewiesen, in den Medien aber häufig zusammengezählt, wogegen keine Einwände bestehen.

Da es sich um zwei unterschiedliche Parteien handelt, muss jede Partei für sich mindestens 5 % der im Wahlgebiet – das heißt bundesweit – abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Mandat errungen haben, um an der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten teilzunehmen (§ 6 Absatz 3 Bundeswahlgesetz).

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