3. Was ist die rechtliche Grundlage?

Gesetzliche Grundlage ist das am 01. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz.

Dieses verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne erstellt werden.

Für Gemeindegebiete mit bis zu 100.000 Einwohnern gilt eine Frist bis zum 30.06.2028, bis wann die Wärmepläne zu erstellen sind.

Laut Wärmeplanungsgesetz müssen die einzelnen Bundesländer eigene Regelungen verabschieden.

Die Fristen aus dem Bundesgesetz bleiben davon jedoch unberührt.

Das Landesgesetz befindet sich im Erarbeitungsprozess und wird voraussichtlich 2025 in Kraft treten.

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