Winterdienst
Aufgrund möglicherweise bevorstehender Schneefälle soll noch einmal auf die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung hingewiesen werden.
Insbesondere an den Passus, dass bei beidseitiger Bebauung und nur einseitigem Gehweg auch die Eigentümer der dem Gehweg gegenüberliegenden Seiten zur Schneeräumung verpflichtet sind, soll noch einmal erinnert werden.
In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke für die Schneeräumung verantwortlich, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke.
Abfallentsorgung im Winter
Bei starkem Schneefall und Glatteis kann es passieren, dass die Abfallentsorgung trotz verstärkter Bemühungen nur bedingt durchgeführt werden kann.
Bringen Sie Abfallbehälter, sofern möglich und zumutbar, zur nächsten für Entsorgungsfahrzeuge befahrbaren Straße, wenn in Nebenstraßen nicht eingefahren werden kann, weil diese nicht beräumt, vereist oder für Entsorgungsfahrzeuge (mit einer Breite bis zu 3 m) wegen der Schneemassen zu schmal geworden sind.
Bei Nicht-Befahrbarkeit einzelner Straßen können Sammelpunkte genutzt werden. Diese Sammelpunkte sind grundsätzlich nicht separat gekennzeichnet und befinden sich an folgenden Stellen:
1. Heinrich-Heine-Platz Einmündung Leipardstraße oder Rathenaustraße
2. Theodor-Fontane-Str. Einmündung Ulrichstraße
3. Blumenthalstraße Einmündung Rosa-Luxemburg-Straße Arneburger Straße
4. Karl-Liebknecht-Str. Einmündung Jordanstraße oder wie Nr. 3, (gleiche Sammelpunkte wie Blumenthalstraße)
5. Bleichenberg Einmündung Hünerdorfer Straße
6. Zollensteig Einmündung Hünerdorfer Straße
7. Scheunenstraße jeweils Einmündung Lange Straße
8. Mauerstraße an der Langen Straße, an der Notpforte
9. Reitbahnstraße an der Langen Fischerstraße vor Nr. 59 oder an der Kirchstraße
10. Marktstraße an der Langen Fischerstraße vor Nr. 59 oder an der Kirchstraße
11. Schulstraße an der Einmündung Lange Fischerstraße
Weitere Hinweise können dem Abfallkalender der ALS entnommen werden.