Informationen zum Thema: Katzenkastration
Gemäß § 5 Absatz 7 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Tangermünde (GAVO) gelten folgende Regelungen:
1. Kastrationspflicht für Freigängerkatzen
Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, müssen diese vorab von einem Tierarzt oder einer Tierärztin kastrieren lassen.
Ausnahme: Diese Pflicht gilt nicht für Katzen, die jünger als fünf Monate sind.
Nachweispflicht:
Die Durchführung der Kastration muss schriftlich vom Tierarzt/von der Tierärztin bestätigt werden.
Der Nachweis ist für die Lebenszeit der Katze aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
2. Kennzeichnung und Registrierung
Zusätzlich zur Kastration muss die Katze:
mit einem Transponderchip gekennzeichnet sein und
in einem Heimtierregister eingetragen werden.
Beispiele:
TASSO e.V.
Website: www.tasso.net
TASSO ist das größte Haustierregister in Deutschland und bietet eine kostenlose Registrierung an. Ihre Katze wird mit ihrer Chipnummer oder einer Tätowierung registriert.
Deutsches Haustierregister
Website: www.registrier-dein-tier.de
Dieses Register wird vom Deutschen Tierschutzbund betrieben und ist ebenfalls kostenlos. Es funktioniert ähnlich wie TASSO.
3. Geltungsbereich der Regelung
Diese Vorschriften gelten für Katzen, die nach dem 01.01.2025 geboren wurden.
4. Ausnahmen für Zuchtkatzen
Laut § 5 Absatz 8 der GAVO können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, wenn:
die Zucht genehmigt wurde und
eine glaubhafte Kontrolle und Versorgung der Nachzucht nachgewiesen wird.
Weitere Informationen dazu sind in § 14 der GAVO geregelt.
5. Durchführung von Kontrollen
Um die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen, werden durch die Stadt Tangermünde stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.
Hinweise
- Bitte beachten Sie diese Regelungen, um zum Schutz der Katzenpopulation in Tangermünde beizutragen.
- Das Wort „Katze“ bezieht sich sowohl auf männliche als auch auf weibliche Tiere.