ABSCHAFFUNG DES KINDERREISEPASSES ZUM 01.01.2024
Zur Vereinheitlichung deutscher Passdokumente hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens beschlossen. Daraus ergibt sich, dass ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden.
Für Kinder unter 12 Jahren können also nur noch Personalausweise (Gebühr 22,80 €) und elektronische Reisepässe (Gebühr 37,50 €) beantragt werden.
Die Gültigkeitsdauer beträgt jeweils 6 Jahre.
Es gilt zu beachten, dass die Dokumente nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt, sondern durch die Bundesdruckerei angefertigt werden. Eine Lieferungszeit von 4-8 Wochen ist daher bei der Beantragung einzuplanen.
Bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre angegebene Gültigkeit, werden jedoch nicht mehr verlängert, aktualisiert oder geändert.
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