Gaststättengewerbe Untersagung
Leistungsbeschreibung
Der Betrieb eines Gaststättengewerbes kann aus gegebenem Anlass von der zuständigen Behörde untersagt werden. Gründe für die Untersagungen können sein:
- dass der Betreiber unzuverlässig ist, also keine Gewähr dafür bietet, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen,
- oder die Anzeige zum Betrieb der Gaststätte nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet.
Rechtsbehelf
Gegen eine Untersagung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigekeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Ordnung und Sicherheit
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Adressen
Notpforte 2
39590Tangermünde
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
- Gaststättengewerbe Untersagung
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Lärmbelästigung anzeigen
- Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen