Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
Leistungsbeschreibung
Personen,
- für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,
können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde, Einheitsgemeinde oder kreisfreien Stadt in der sich der Wohnsitz/Hauptwohnsitz befindet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- oder Eheurkunde im Original
- bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
- bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigteVollmacht im Original
Welche Gebühren fallen an?
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.
Bearbeitungsdauer
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.
- Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist.
- Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personlausweis eingetragen worden wären.
- Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
- Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld
Beschreibung
Da für Rollstuhlfahrer ein gesondertes Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Lange Str. 61 eingerichtet wurde, ist es erforderlich, mit den Mitarbeiter*innen des Einwohnermeldeamtes telefonisch unter 039322 / 93243 oder 93281 einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Besucheradresse Stadt Tangermünde
Notpforte 2
39590Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Änderung der Hauptwohnung
- Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Berichtigung von Daten bei der Meldebehörde beantragen
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis sperren
- Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von Rückkehrern
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von im Ausland lebenden Deutschen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von in Deutschland lebende UnionsbürgerInnen
- Europawahl Wählerverzeichnis eintragen von in Deutschland lebenden Deutschen
- Fund eines Personalausweises melden
- Fund oder Verlust eines Reisepasses melden
- Hauptwohnsitz anmelden
- Meldebescheinigung beantragen
- Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden
- Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen
- Melderegisterauskunft beantragen
- Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen beantragen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis beantragen wegen Verlust
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass abholen
- Reisepass ändern lassen
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wählerverzeichnis für Europawahl berichtigen lassen
- Wählerverzeichnis für Europawahl einsehen
- Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
- Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einlegen
- Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- amtliche Meldebestätigung beantragen
- eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des eWR beantragen
- elektronischen Identitätsnachweis aktivieren