Gaststättengewerbe anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.
Außerdem hat er eine Gewerbeanzeige vorzunehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- In der Anzeige sind Name, Vorname und Anschrift des Betreibers, Ort und Zeit des Betriebsbeginns sowie die Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen anzugeben.
Sollten alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind weitere Unterlagen vorzulegen.
- Nachweis über beantragtes Führungszeugnis
- Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht zu führenden Verzeichnis und aus dem vom zentralen Vollstreckungsportal geführten Schuldnerverzeichnis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Vier Wochen vor Beginn des Betriebes ist dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Tangermünde - Gewerbe / Markt
Beschreibung
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Adressen
Notpforte 2
39590Tangermünde
Stadt Tangermünde
Lange Straße 61
39590Tangermünde
Kontakt
- Telefon:
- 039322 930
- Fax:
- 039322 93210
- E-Mail:
- Stadt@Tangermuende.de
- Web:
- https://www.tangermuende.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Änderung der Reisegewerbekarte beantragen
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen
- Dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis für Bewachungsgewerbe beantragen
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur Darlehensvermittlung beantragen
- Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
- Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gaststättengewerbe Überwachung
- Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbelegitimationskarte beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
- Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
- Vorgesehen zum Löschen - Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe für das Reisegewerbe beantragen
- Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren