Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt