V von Verhältniswahl bis Vorstand
Verhältniswahl
Bei der Verhältniswahl werden die Sitze entsprechend dem prozentualen Anteil der abgegebenen Stimmen verteilt. Auf diese Weise werden bei der Wahl die den Parteien/Wählergruppen zustehenden Sitze ermittelt und vergeben.
Vorstand/Wahlvorstand
Zum Wahlvorstand gehören Personen, die im Wahllokal den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sicherstellen.