Wissenswertes zu Wahlen

Wahlen

 

Hier finden Sie stichwortartig einen Überblick über Rechtsgrundlagen und Begriffe der Europa-, Bundestags- und Kommunalwahl, zum Bürgerentscheid und zur Bürgermeisterwahl. Zur besseren Lesbarkeit werden Personen- und Funktionsbezeichnungen verallgemeinernd verwendet. Sie beziehen sich auf alle Geschlechter.

 

U von Urne bis Überhangmandat

Überhangmandate

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag entsenden kann, als ihr gemäß der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustehen.

 

Überhangmandate werden seit der Wahlrechtsänderung im Jahr 2013 durch sogenannte Ausgleichsmandate vollständig ausgeglichen. Durch die Wahlrechtsreform 2023 werden sie abgeschafft.

 

Urne/Wahlurne

Die Wahlurne ist ein Behältnis, in das die Wahlberechtigten ihre Stimmzettel einwerfen. Die Wahlurne darf erst nach Schließung des Wahllokals, also nach 18:00 Uhr, geöffnet werden.

 

Ungültige Stimmen

Ungültig ist eine Stimme zum Beispiel, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung erhält, den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt und/oder einen Zusatz/Vorbehalt enthält.

 

Unionsbürger

Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die ihren Wohnsitz in Tangermünde haben, können bei Kommunalwahlen und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Europawahlen in Tangermünde wählen, wenn sie die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.

Bei Kommunalwahlen werden Unionsbürger automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Bei Europawahlen können Unionsbürger entscheiden, ob sie in Tangermünde mit über die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament abstimmen, oder in ihrem Heimatland die dortigen Abgeordneten mitwählen wollen. Um in Tangermünde wählen zu können, müssen Unionsbürger bis spätestens zum 21. Tag vor der Europawahl beantragen, in das hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

Bei Bundestagswahlen hat die Unionsbürgerschaft keine Bedeutung.

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