Wissenswertes zu Wahlen

Wahlen

 

Hier finden Sie stichwortartig einen Überblick über Rechtsgrundlagen und Begriffe der Europa-, Bundestags- und Kommunalwahl, zum Bürgerentscheid und zur Bürgermeisterwahl. Zur besseren Lesbarkeit werden Personen- und Funktionsbezeichnungen verallgemeinernd verwendet. Sie beziehen sich auf alle Geschlechter.

 

S von Stadtrat bis Stimmzettelschablone

Stadtrat

Als Stadtrat bezeichnet man sowohl die gesamte Gemeindevertretung als auch ein einzelnes Mitglied des Stadtrates. Der Stadtrat der Stadt Tangermünde besteht aus dem Bürgermeister und den gewählten 28 Stadträten. Sie sind für die Dauer von 5 Jahren gewählt und ehrenamtlich tätig. Die Stadträte üben ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und nach freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Der Stadtrat ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan der Gemeinde. Er ist im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit nicht der Bürgermeister kraft des Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Er überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.

Rechtsgrundlagen: §§ 36 - 59 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

 

Stimmzettel

Ein Stimmzettel verzeichnet die Kandidaten, die im jeweiligen Wahlbereich bei der Kommunalwahl, im Bundesland bei der Europawahl und im Wahlkreis bei der Bundestagswahl bzw. Landtagswahl zur Wahl antreten. Die Stimmzettel erhalten die Wahlberechtigten im Wahllokal bzw. mit den Briefwahlunterlagen.

 

Stimmzettelschablone

Diese Schablone ist ein Hilfsmittel, mit dem blinde und hochgradig sehbehinderte Wahlberechtigte, die den für die Wahlentscheidung wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen und im Wahllokal oder bei der Briefwahl eigenständig und geheim wählen können.

Die Stimmzettelschablonen werden von den örtlichen Blindenvereinen auf Anforderung zur Verfügung gestellt, auch wenn ein Wahlberechtigter nicht Mitglied in einem solchen Verein ist.

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