O wie Ortschaftsrat
Ortschaftsrat
Ortschaftsräte sind laut Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Gremien in Gemeinden/ Städten mit räumlich getrennten Ortsteilen. Sie beraten die Verwaltung, haben Vorschlagsrecht in allen örtlichen Angelegenheiten, und müssen zu diesbezüglichen Themen angehört werden.