Wissenswertes zu Wahlen

Wahlen

 

Hier finden Sie stichwortartig einen Überblick über Rechtsgrundlagen und Begriffe der Europa-, Bundestags- und Kommunalwahl, zum Bürgerentscheid und zur Bürgermeisterwahl. Zur besseren Lesbarkeit werden Personen- und Funktionsbezeichnungen verallgemeinernd verwendet. Sie beziehen sich auf alle Geschlechter.

 

K von Kandidaten in bis Kumulieren

Kandidaten

Ein Kandidat ist ein Bewerber zur Wahl.

 

Kabine/ Wahlkabine

Die Wahlkabine ermöglicht die geheime, von anderen Personen im Wahllokal abgeschirmte Stimmabgabe.

 

Kommunalwahl

Die Kommunalwahl ist die Wahl auf der politischen Ebene der Kreise, Städte und Gemeinden – in Tangermünde ist es die Wahl des Stadtrates. Sie findet laut Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt alle fünf Jahre statt. Zur Kommunalwahl hat jeder Wahlberechtigte drei Stimmen, die er entweder auf einen Kandidaten vereinen (kumulieren) oder verschiedenen Kandidaten (panaschieren) geben kann.

 

Kommunalwahlgesetz/Kommunalwahlordnung

Das Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG) regelt die Grundsätze für die Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt. Es regelt auch die Durchführung eines Bürgerentscheids. Die Kommunalwahlordnung (KWO) enthält Vorschriften zur Durchführung des Kommunalwahlgesetztes.

 

Kommunalverfassungsgesetz

Wichtigste rechtliche Säule der kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt ist das Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA). Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie der Verbandsgemeinden.

Es enthält u.a. Bestimmungen über

die Benennung und Hoheitszeichen der Kommunen, das Verfahren von Gebietsänderungen, die Teilhabe der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Bürgerinnen und Bürger am kommunalpolitischen Willensbildungsprozess, die Rechtsstellung, Aufgaben und Arbeitsweise der Organe der Kommunen, die kommunale Wirtschaft der Kommunen, die Aufsicht über die Kommunen.

 

Krank am Wahltag?

Bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal unmöglich macht, können noch am Wahltag bis 15.00 Uhr in der Briefwahlstelle Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dazu kann z.B. ein Familienmitglied oder Nachbar bevollmächtigt werden. Eine stellvertretende Stimmabgabe ist jedoch nicht zulässig.

 

Kreiswahlleiter

Für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Bundestags- und Landtagswahlen ist der Kreiswahlleiter verantwortlich. Für jeden Wahlkreis wird ein Kreiswahlleiter berufen. 

 

Kumulieren

Kumulieren bedeutet, einem Bewerber mehr als eine der drei Stimmen, die jeder Wahlberechtigte bei der Kommunalwahl abgeben kann, zu geben.

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