G von Gemeindewahlleiter bis Gültige Stimmen
Gemeindewahlleiter
Für die rechtmäßige organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ist der Wahlleiter verantwortlich. Für die Kommunalwahl wird ein Gemeindewahlleiter berufen. Das Amt übt der Bürgermeister Steffen Schilm aus. Seine Geschäftsstelle befindet sich in der Lange Straße 61, 39590 Tangermünde.
Grundgesetz
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt neben den Grundrechten auch die Wahl des Bundestages und des Bundespräsidenten.
Gruppierung/ Wählergruppe
Neben etablierten Parteien und Einzelbewerbern können zur Kommunalwahl sowie zur Wahl der Ortschaftsräte auch Gruppierungen/ Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen.
Gültige Stimmen
Gültig ist eine Stimme, wenn der Stimmzettel amtlich für die Wahl hergestellt ist, den Willen des Wählenden zweifelsfrei erkennen lässt und/oder ein Zusatz/Vorbehalt auszuschließen ist.