Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
Leistungsbeschreibung
Als veranstaltende Person können Sie eine Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
- Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
- Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung beantragen.
-
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Messen, Austellungen, Großmärkte: Landkreis
Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Wochenmärkte: Gemeinde
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt