Bürgersprechstunde in Anspruch nehmen

Leistungsbeschreibung

Alle Einwohnerinnen und Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt