Eintragung Partnerschaftsgesellschaft in Architektenliste
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich benötigen Freiberufler keine Gewerbeanmeldung. Wollen Sie jedoch Ihre Tätigkeit zusammen mit anderer Freiberuflern in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft ausüben, müssen Sie dies beim Gewerbeamt anmelden.
Zusätzlich muss die Partnerschaftsgesellschaft in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gewerbeamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt