Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein am Ort des Herstellerbetriebes ausschenken wollen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen. Der überwiegende Teil der angebotenen Getränke muss aus der landwirtschaftlichen Produktion des Betreibers der Straußwirtschaft stammen. Sie dürfen nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen anbieten.
Sie dürfen den Ausschank höchstens 4 Monate im Jahr betreiben:
- Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
- In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
- Der Ausschank erfolgt in höchstens 4 Monaten im Jahr
- Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
- In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)
- Die Früchte für den Wein oder Apfelwein müssen Sie überwiegend selbst anbauen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die schriftliche Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Namen, Vornamen und Anschrift des Betreibers,
- Ort und Zeitraum des beabsichtigten Ausschanks,
- Ort des Herstellerbetriebes,
- der Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Ausschank 2 Wochen vor Beginn anzeigen.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen, wenn alle Angaben vollständig sind
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