Meldepflicht: Bewohner Krankenhaus/Pflegeheim

Leistungsbeschreibung

Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich, sobald sein Aufenthalt die Dauer von 3 Monaten überschreitet, innerhalb von 2 Wochen anzumelden.

Für Personen, die ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können, haben die Leiter der Einrichtungen die Aufnahme innerhalb von 2 Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist.

Die betroffenen Personen sind zu unterrichten.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt