Betrieb von Energieversorgungsnetzen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Voraussetzungen
Sie besitzen die
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit der Beantragung der Genehmigung ist vom Antragsteller der Nachweis zu führen, dass er die oben benannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten zum Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen sind im Merkblatt der Energieaufsicht zusammengefasst.
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht: Alle Verfügungen der Aufsichtsbehörde ergehen als herkömmliche Verwaltungsakte (auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts), so dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (§ 40 Abs. 1 VwGO).
Anträge / Formulare
Die Anträge sind formlos entsprechend den Vorgaben des Merkblatts einzureichen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt