Fischereischein
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde (Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte) auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung ausschließen.
Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die beim Besitzer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.
Die Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für die Landkreise und kreisfreien Städte ist das Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei.
An wen muss ich mich wenden?
untere Fischereibehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
abgelaufener Fischereischein oder Prüfungszeugnis einer bestandenen Fischerprüfung und Passbild oder Zeugnisse, die eine Befreiung von der Fischerprüfung nachweisen
-
Passbild
LK-SDL: Mitzubringende Unterlagen ( Stendal )
Zudem sind als weitere Dokumente mitzubringen:
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
- aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
Welche Gebühren fallen an?
-
1 - 2 Jahre gültiger Fischereischein: 7,70 Euro/Jahr plus 6,00 Euro/Jahr Abgabe
-
3 - 4 Jahre gültiger Fischereischein: 6,70 Euro/Jahr plus 6,00 Euro/Jahr Abgabe
-
5 Jahre gültiger Fischereischein: 30 Euro plus 30 Euro Abgabe insgesamt
-
auf Lebenszeit gültiger Fischereischein:150 Euro plus 125 Euro Abgabe insgesamt
-
1 Jahr gültiger Jugendfischereischein: 2,60 Euro plus 1,00 Euro Abgabe
-
1-5 Jahre gültiger Sonderfischereischein: 2,60 Euro/Jahr plus 1,00 Euro/Jahr Abgabe
-
auf Lebenszeit gültiger Sonderfischereischein: 65,00 Euro plus 25,00 Euro Abgabe insgesamt
Was sollte ich noch wissen?
Informationsmöglichkeiten zum Angeln in Sachsen-Anhalt:
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt