Bestellung als Insolvenzverwalter beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bei Insolvenzverfahren, für die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.
Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.
Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes haben Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückzugeben.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht als Insolvenzgericht.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt