Kriegsopferfürsorge beantragen - Alternative: 99076006080001
Leistungsbeschreibung
Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebene wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt.
Sie können umfassen:
- Geldleistungen
- Für Beschädigte: Grund- und Ausgleichsrenten sowie Leistungen zum Ausgleich eines beruflichen Schadens, ggf. mit Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegezulage, Führzulage für Blinde
- Für Hinterbliebene: Grund- und Ausgleichsrenten, Schadensausgleich, ggf. Pflegeausgleich oder Witwenbeihilfe
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Sachleistungen:
Heil- und Krankenbehandlung einschließlich Versorgung mit Hilfsmitteln, insbesondere auch orthopädischen Hilfsmitteln, Versehrtenleibesübungen und Kuren
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Versorgungsverwaltung (Hauptfürsorgestelle).
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt