Kriegsopferfürsorge beantragen - Alternative: 99076006080001

Leistungsbeschreibung

Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebene wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt.

Sie können umfassen:

  • Geldleistungen
  • Für Beschädigte: Grund- und Ausgleichsrenten sowie Leistungen zum Ausgleich eines beruflichen Schadens, ggf. mit Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegezulage, Führzulage für Blinde
  • Für Hinterbliebene: Grund- und Ausgleichsrenten, Schadensausgleich, ggf. Pflegeausgleich oder Witwenbeihilfe
  • Sachleistungen:
    Heil- und Krankenbehandlung einschließlich Versorgung mit Hilfsmitteln, insbesondere auch orthopädischen Hilfsmitteln, Versehrtenleibesübungen und Kuren

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Versorgungsverwaltung (Hauptfürsorgestelle).

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt