Ehescheidung
Leistungsbeschreibung
Seit 1977 gilt bei Scheidungen das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute Schuld am Scheitern der Ehe ist. Das Scheitern der Ehe wird nach einer bestimmten Zeit des Getrenntlebens vermutet (1 Jahr einvernehmlicher, 3 Jahre bei streitiger Scheidung).
Was sollte ich noch wissen?
Familiengericht (Amtsgericht)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt